STANDARD-HEADER

Headerbilder: 

Datenschutzrichtlinie

Datenschutzrichtlinie

§ 1

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein dessen persönliche Daten (z.B. Name, Geburtsdatum, Adresse, Telekommunikationsverbindungen, Bankverbindung, Eintrittsdatum, Stammdaten zu den Objekten) auf. Diese werden im vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.

§ 2

Die Mitglieder gestatten die Verwendung der persönlichen Daten für Zwecke des Vereines, der sie unter Berücksichtigung der Vorschriften der Datenschutzgesetze und des Vereinszwecks zu verwalten hat. Die Gestattung ist jederzeit schriftlich widerrufbar, soweit dies mit der Mitgliedschaft im Verein vereinbar ist.

§ 3

Die Mitglieder gestatten weiter die Übermittlung ihrer persönlichen Daten an den Landes- und Bundesverband sowie dazugehörigen Dienstleistungsunternahmen (z.B. Verlage, Versicherungen). Übermittelt werden bei einfachen Mitgliedern Namen und Anschriften, bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) der Name, Anschriften und die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.

§ 4

Mitgliederlisten dürfen nur Vorstandsmitgliedern und sonstigen Mitgliedern, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, zugänglich gemacht werden.

§ 5

Durch ihre Mitgliedschaft und der damit verbundenen Anerkennung dieser Ordnung stimmen die Mitglieder dieser Datennutzung im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins sowie der Veröffentlichung von Bild- und/oder Tondokumenten in Print-, Tele- und elektronischen Medien, sowie sozialen Netzwerken zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

§ 6

Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden Name, Adresse und Geburtsdatum des austretenden Mitglieds sofort gelöscht, es sei denn es bestehen vereinsrechtliche oder steuerrechtliche Verpflichtungen des Vereins zu einer längeren Aufbewahrung (§§ 145 – 147 AO). Falls Daten weitergegeben wurden, ist der Verein verpflichtet bei der empfangenden Stelle dies zu melden und auf die Löschung der Daten hinzuweisen.

Die Ordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

 

Anmerkung:
Aus vereinfachten Gründen ist immer die männliche Form bei Person gewählt. Gemeint sind immer männliche und weibliche Mitglieder / Personen.

 

none